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Allgemeine Geschäftsbedingungen der City Apartments Rostock

 

Vorbemerkung
City Apartments Rostock vermietet komplett ausgestattete Apartments zum Zwecke der Beherbergung von Gästen.

1.Mietdauer
Die Vermietung der Apartments durch City Apartments Rostock erfolgt ausschließlich wochen- oder monatsweise.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze. Sämtliche Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten.
Alle weiteren, gesetzlich vorgegeben und dem Gast separat zu berechnenden Gebühren werden gesondert ausgewiesen.

3. Buchung / Vertragsschluss
Buchungen sind ausschließlich per mE-Mail möglich.
Eine Buchung muss eine E-Mail Adresse enthalten, an die eine Buchungsbestätigung verschickt werden kann. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die City Apartments Rostock die Buchung schriftlich per Mail bestätigt hat. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.

4. Bezahlung
Die Apartmentmiete ist spätestens am ersten Tag des Buchungszeitraums und vor Übergabe des Apartments für den laufenden Monat, sowie jeweils zum 1. des Folgemonats fällig.
Bei der Anmietung des Apartments wird eine Sicherheitsleistung fällig, die sich nach der Dauer der Anmietung richtet.
Die Miete kann im voraus per Überweisung gegen Rechnung, bei Schlüsselübergabe in bar oder per EC-Karte gezahlt werden.

5. Schlüsselübergabe
Der Schlüssel wird am ersten Tag des Buchungszeitraums an den Mieter übergeben und mit einem Protokoll bestätigt.

6. Stornierung
Mit Vertragsschluss hält die City Apartments Rostock das gebuchte Apartment für den Kunden für den gebuchten Zeitraum bereit.
Bis zum 28. Tag vor der Ankunft kann das Apartment von beiden Seiten mit schriftlicher Erklärung kostenfrei storniert werden.
Bei einem späteren Storno werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
vom 27. bis zum 8. Tag vor der Ankunft 30 % der vereinbarten Miete
vom 7. bis zum Tag vor der Ankunft 60 % der vereinbarten Miete
Erscheint der Mieter am vereinbarten Ankunftstag Tag ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht, so kann das gebuchte Apartment weitervermietet werden.
Die vereinbarte Miete ist in diesem Fall in voller Höhe fällig.

7. Ankunft und Abreise
Der Gast vereinbart mit City Apartments Rostock bei Abschluss des Mietvertrages einen Termin zur Übergabe des Apartments. Der Gast ist verpflichtet, dem Bevollmächtigten der City Apartments Rostock bei Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Die An- und Abreise Zeiten sind zwischen 9:00 und 18:00 Uhr an dem jeweiligen An – und Abreisetag. Abweichende Zeiten kann der Gast individuell mit der City Apartments Rostock vereinbaren.

8. Weitervermietung / Untervermietung
Das Apartment darf nicht an Dritte weiter oder untervermietet werden. Die Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.

9. Zutritt
Der Gast ist verpflichtet, Bevollmächtigten der City Apartments Rostock oder von ihm beauftragten Servicekräften Zutritt zum Apartment zu gewähren, um Inspektionen oder Reparaturarbeiten durchzuführen.
In Notfällen, insbesondere zur Ausführung von Reparaturen und Reinigungsarbeiten, ist City Apartments Rostock berechtigt, das Apartment ohne Voranmeldung zu betreten.

10. Haftung
Für Wertsachen des Gastes übernimmt die City Apartments Rostock keinerlei Haftung.
Die City Apartments Rostock haftet ebenso nicht für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum des Gastes einschließlich der auf dem zugehörigen Stellplatz abgestellten Fahrzeuge.
Der Gast haftet für alle Schäden und Beeinträchtigung an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit diese über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen.
Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigung durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Gastes im Apartment aufhalten.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast der City Apartments Rostock Schadenersatz für deren Neuerstellung bzw. den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

11. Tierhaltung
Die Unterbringung von Tieren im Apartment ist nicht gestattet.

12. Beendigung der Unterbringung
Der Gast ist verpflichtet, am Tag der Beendigung der vertraglich vereinbarten Mietzeit das Apartment bis spätestens 12:00 Uhr an City Apartments Rostock herauszugeben.
Davon abweichende Zeiten sind spätestens am Anreise Tag zu vereinbaren.
Soweit eine außerordentliche Kündigung durch die City Apartments Rostock ausgesprochen worden ist, ist der Gast zur sofortigen Räumung des Apartments verpflichtet.

13. Gerichtsstand/ Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen ist Rostock.
Gerichtsstand für kaufmännische Parteien, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Person, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Rostock.

14. Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.